NATURA 2000 – Artenschutz im Fokus
![]() Mopsfledermaus |
Wir klären die artenschutzrechtlichen Anforderungen. Im Rahmen von Zulassungsverfahren empfiehlt sich eine Umsetzung dieser Anforderungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan oder im Umweltbericht.
Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert. Die Forderungen der europäischen FFH-Richtlinie gehen über diese Bestimmungen hinaus. Nach aktueller Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die strengen Vorgaben für die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-Richtlinie anzuwenden.
Ein Fachbeitrag Artenschutz weist den Vorteil auf, dass artenschutzrechtliche Planungshindernisse bzw. wertvolle Vorkommen geschützter Arten bereits in der UVS in der Linienfindung bzw. in der SUP bei einer Planaufstellung berücksichtigt werden können.

