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Erläuterungen

 

Mit Erwerb der Ansprüche sind Herstellungs-, Pflege- und Sicherungskosten abgegolten.  

  • Die Maßnahmen sind rechtlich gesichert und beinhalten die dauerhafte Pflege und Erfolgskontrolle.
  • Den Maßnahmen wurde nach §2 SächsÖKoVO von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde als geeignete Kompensationsmaßnahmen zugestimmt.
  • Die Maßnahmen sind sofort verfügbar.Es bestehen die Möglichkeiten einer Reservierung bis zur Genehmigung Ihres Vorhabens oder der direkten Ablösung.
  • Die Werteinheiten (WE) sind nach der Handlungsempfehlung SMUL/2003 bilanziert.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


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