Zusammenführung von getrenntem Eigentum


 

Die SLS wird als ein zugelassener Helfer nach dem LwAnpG von den Ämtern für ländliche Entwicklung (ALE) mit der Bearbeitung von Verfahren beauftragt.

 

 

Stellt sich bei den Vorarbeiten heraus, dass sich die Beteiligten auf freiwilliger Basis einigen wollen, wird das Verfahren nach der Aufstellung des Tauschplanes als Freiwilliger Landtausch abgeschlossen. Zeichnet sich keine freiwillige Einigung ab, ordnet das ALE ein behördlich geleitetes Bodenordnungsverfahren an.

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Grundbücher der beteiligten Grundstückseigentümer und das Kataster nach dem Bodenordnungsplan berichtigt. Die damit entstehende BGB-konforme Rechtslage schafft die notwendigen Voraussetzungen für die volle Verkehrsfähigkeit und Beleihbarkeit des Eigentums.