Sächsische Landsiedlung - Mittwoch, 8. Februar 2012
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Neuordnung von Eigentumsverhältnissen


 

Die Sächsische Landsiedlung  ist als geeignete Stelle nach § 99(2) Flurbereinigunggesetz (FlurbG) und als Helfer nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) zugelassen.

 

 

 

Unser Leistungsangebot umfasst