Neuordnung von Eigentumsverhältnissen
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Die Sächsische Landsiedlung ist als geeignete Stelle nach § 99(2) Flurbereinigunggesetz (FlurbG) und als Helfer nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) zugelassen.
Unser Leistungsangebot umfasst
- die Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum
- die Vorbereitung von Bodenordnungverfahren in der Feldlage
- die Durchführung von Verfahren des Freiwilligen Landtausches und
- die Bearbeitung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.

