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Die SLS unterstützt Landkreise bei der Bearbeitung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz dienen vor allem der Verbesserung der Agrarstruktur sowie der Entwicklung des Ländlichen Raumes.
Die SLS bearbeitet komplette Verfahren der Ländlichen Neuordnung sowie einzelne Verfahrensschritte. Das Spektrum an bearbeiteten Verfahren reicht von der Regelflurbereinigung über vereinfachte Verfahren nach §86 FlurbG bis hin zu Unternehmensverfahren nach §87 FlurbG.
LMBV-Verfahren und Hochwasserverfahren der LTV bilden derzeit den Bearbeitungsschwerpunkt.
Für den Landkreis Meißen bearbeitet die SLS eines der ersten Waldflurbereinigungsverfahren mit dem Ziel, zur Bepflanzung und Bewirtschaftung optimierte Grundstücke für stark geschädigte Waldareale zu schaffen.
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Dipl.-Verm.-Ing. (FH) Michael Heger
Projektleiter
Fon 03521 4690-20
Die SLS war/ist in folgenden Landkreisen als Helfer tätig: