Die SLS wird als ein zugelassener Helfer nach dem LwAnpG von den Ämtern für ländliche Entwicklung (ALE) mit der Bearbeitung von Verfahren beauftragt.
Der Freiwillige Landtausch trägt als schnelles und einfaches Verfahren zur Neuordnung ländlicher Grundstücke bei. Ein Freiwilliger Landtausch kann z.B. zur Verbesserung der Agrarstruktur, aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Wasserwirtschaft durchgeführt werden.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Grundbücher der beteiligten Grundstückseigentümer und das Kataster nach dem Bodenordnungsplan berichtigt.

Dr. Udo Forbriger
Abteilungsleiter
Fon 03521 4690-22
> 1350 Vorarbeiten und
> 780 Verfahren im Freiwilligen Landtausch abgeschlossen
Auftraggeber:
Staatliche Ämter für Ländliche Entwicklung Kamenz, Oberlungwitz und Wurzen
> Eigentumsnachweise
> Bewertung von Flurstücken
> Verhandlung mit Betroffenen
> Planung Neuordnung
> Koordinierung Vermessung
> Erstellen Tauschplan