Die Sächsische Landsiedlung ist als geeignete Stelle nach § 99(2) Flurbereinigunggesetz (FlurbG) und als Helfer nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) zugelassen.
Unser Leistungsangebot umfasst
Die SLS bearbeitet komplette Verfahren sowie einzelne Verfahrensschritte: