Ökoflächen-Agentur setzt zusammen mit Landesbauernverband und Landschaftspflegeverbänden auf betriebsintegrierte Kompensation
Naturschutzrechtliche Kompensation geht bislang häufig zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Hinzu kommt eine zunehmende Konkurrenz um die Flächen zur Nahrungsmittel- oder Energieerzeugung. Der Flächenentzug infolge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen muß deshalb reduziert werden. Zum Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen bei gleichzeitiger Erfüllung der Kompensationsverpflichtungen soll zukünftig verstärkt betriebsintegrierte Kompensation eingesetzt werden.
Auf den Kompensationsflächen wird dabei eine dauerhafte landwirtschaftliche, naturschutzgerechte Nutzung etabliert bzw. eine Pflege durch den Bewirtschafter initiiert. Die Fläche bleibt als landwirtschaftliche Nutzfläche weiter beihilfefähig (Direktzahlungen).
Dieses gemeinsame Ziel verfolgt die Kooperation aus Sächsischem Landesbauernverband (SLB), Deutschem Verband für Landschaftspflege (DVL Landesgruppe Sachsen) und Sächsischer Landsiedlung (SLS).
Als Spezialfall der betriebsintegrierten Kompensation gilt die produktionsintegrierte Kompensation (PIK) bei der extensive Nutzungsformen wie Blüh- und Brachestreifen in die fortbestehende Produktion integriert werden. In Kooperation mit den Bewirtschaftern sollen auf diesem Weg Umnutzungen hochproduktiver Standorte vermieden werden.
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Bei Interesse an einer Zusammenarbeit nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.