UVS und SUP schaffen Planungssicherheit


 

 

Die SLS erarbeitet aufbauend auf einer Bestandserhebung Aussagen zur Umweltverträglichkeit von Projekten oder Plänen (Vorprüfung des Einzelfalls).

 

 

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Plan-UVP) muss für bestimmte Projekte, die im Anhang des UVP-Gesetzes aufgeführt sind, durchgeführt werden .

In der Stategische Umweltprüfung (SUP) nach der EG-Richtlinie 2001/42/EG geht es um eine frühzeitige Planungsoptimierung im laufenden Prozess.