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Die SLS erarbeitet aufbauend auf einer Bestandserhebung Aussagen zur Umweltverträglichkeit von Projekten oder Plänen (Vorprüfung des Einzelfalls).
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Plan-UVP) muss für bestimmte Projekte, die im Anhang des UVP-Gesetzes aufgeführt sind, durchgeführt werden .
In der Stategische Umweltprüfung (SUP) nach der EG-Richtlinie 2001/42/EG geht es um eine frühzeitige Planungsoptimierung im laufenden Prozess.